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Behandlungskosten für Osteopathie

Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) stellt die Grundlage unserer Abrechnung. Die Kosten einer osteopathischen Behandlung liegen bei Erwachsenen bei ca. 90,- bis 130,- Euro und bei Kindern bei ca. 50,- bis 70,- Euro. Zusätzlich sind diese aber auch abhängig von der individuell durchgeführten Behandlung. Bitte sprechen Sie uns persönlich an, um mehr über Ihre individuellen Kosten zu erfahren.

Ausfallgebühren:
Wir stellen für Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt worden sind, sowie für nicht wahrgenommene Termine eine Ausfallpauschale i.H.v. 60 Euro in Rechnung.

Kostenbeteiligung

Ob Kosten für die Behandlung erstattet werden können, ist dabei immer von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Wir erfüllen die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse (ausgebildete Osteopathin mit mindestens 1.350 Stunden sowie Mitglied in einem von den Krankenkassen anerkannten Verband). Nachfolgend erhalten Sie hierzu nähere Informationen:

Die Osteopathie als Heilmethode ist grundsätzlich nicht in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich aber an den anfallenden Kosten. Erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse. Einige Krankenkassen unterstützen Osteopathie nur, wenn von einem Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Gynäkologe, Kieferorthopäde etc.) ein Privatrezept ausgestellt wurde. Auf diesem Rezept sollte die Diagnose und die Anzahl der Anwendungen enthalten sein. Es reduziert jedoch nicht das Budget des jeweiligen Arztes.

Die Kosten der Behandlung für Privatversicherte werden in der Regel von Privatversicherungen und auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) übernommen. Es empfiehlt sich immer im Vorfeld der Behandlung, eine Kostenübernahme mit der Krankenkasse abzustimmen.

Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung wird als private Krankenzusatzversicherung angeboten. Alternativmedizinische Leistungen wie zum Beispiel die Osteopathie, werden mit dieser privaten Ergänzungsversicherung abgesichert.

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten zusätzliche Wahltarife an, die Heilpraktiker-Leistungen stark bezuschussen. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer gesetzlichen Versicherung.